individueller objektverträglicher brandschutz

Alle gesetzlichen Bauvorschriften des Bauplanungs und Bauordnungsrechtes, zu denen auch die Vorschriften des vorbeugenden baulichen Brandschutzes gehören, beziehen sich überwiegend auf Neubauten. Altbauten werden in den Brandschutzvorschriften in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt. Bauordnungsrechtliche Abweichungen zwingen nicht automatisch zu baulichen Anpassungen, denn die auf der Basis älterer Bestimmungen errichteten Gebäude genießen baurechtlichen Bestandsschutz.

Wir als Planer sehen es in unserer Verantwortung die Anwendung aller rechtlichen Möglichkeiten für einen bestandsorientierten Brandschutz einzufordern.

Leistungen vorbeugender Brandschutz
Brandschutznachweis gem. BayBO 2008 Art. 62 und gem. §11 BauVorl.V
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Flucht und Rettungswegpläne nach DIN 48443

Leistungen vorbeugender baulicher Brandschutz
Fachbauleitung Brandschutz
Sachverständigengutachten
Entwicklung/Planung brandschutztechnischer Details